Freigaben für Gepäckträger, Getriebenaben, Anhänger, Kindersitze und Elektronaben

Kaum ein Canyon Bike ist freigegeben für Anhänger, Kindersitze oder externe Elektromotoren.



Die folgenden Modelle sind für Anhänger zugelassen:



Weitere Informationen zu geeigneten Anhängern findest du hier: www.croozer.com

Die Commuter Modelle mit integriertem Cockpit oder klassischem Vorbau und Lenker sind mit Schutzblechen ausgestattet, die Gepäcktaschen aufnehmen können. Die Commuter- und Urban-Modelle sind mit Gepäckträgern kompatibel, die direkt am Rahmen befestigt werden.

Am Yellowstone 29 (bis Modellljahr 2013), Grand Canyon AL 29 (ab Modelljahr 2014) kann ein Gepäckträger verbaut werden, der sich auf der Nabe abstützt und an den Ösen der Sitzstrebe montiert wird. Ausschließlich an Alu-Sattelstützen unserer darf ein Gepäckträger für Sattelstützenbefestigung angebracht werden. Das Gesamtgewicht des Gepäckträgers samt Gepäck darf 10 kg nicht überschreiten.

Kein Canyon Bike ist freigegeben für nachgerüstete elektrische Antriebssysteme oder Getriebenaben (zum Beispiel Rohloff), außer: An Bikes der Commuter / Urban Serie können Getriebenaben von Shimano montiert werden.

Zudem gibt es keine Freigabe, um Batterien im Flaschenhalter zu transportieren.

Haftungsausschluss
Canyon unternimmt große Anstrengungen, die Qualität und Richtigkeit aller Angaben in diesem Tech Support Center sicherzustellen. Alle Arbeiten, die du an deinem Bike durchführst, erfolgen auf eigene Gefahr. Im Zweifelsfall solltest du dein Bike zu Canyon schicken oder zu einem anderen Fachmann bringen. Canyon übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Inhalte in diesem Tech Support Center.
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