Die Canyon Bicycles GmbH verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act, EAA) und geltenden nationalen Vorschriften wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland integrative und zugängliche digitale Erlebnisse anzubieten.

Angaben zum Unternehmen nach Artikel 246 EGBGB

Canyon Bicycles GmbH
Karl-Tesche-Straße 12
56073 Koblenz
Deutschland

Telefon: +49 (0)261 9490 3000

Zugänglichkeitsstatus und -praktiken

Wir arbeiten daran, unsere digitalen Dienste an die Norm EN 301 549 und die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 Stufe AA anzupassen. Die Überprüfung der Barrierefreiheit wird fortlaufend durchgeführt, und wir bemühen uns kontinuierlich, alle festgestellten Hindernisse zu beseitigen.

Wir haben folgende Maßnahmen umgesetzt, um die Zugänglichkeit unserer digitalen Plattformen zu verbessern und aufrechtzuerhalten:

Integrativer Designansatz von Beginn jedes Projekts an, wie beispielsweise die Verwendung von semantischem HTML, ausreichendem Farbkontrast, responsiven Layouts und über die Tastatur zugänglichen Komponenten.

Unterstützung durch assistive Technologien, darunter Tests mit Bildschirmlesern wie NVDA und VoiceOver.

Manuelle und automatisierte Bewertungen werden regelmäßig mit Tools wie Axecore und Lighthouse durchgeführt.

Laufende Nachbesserungen, bei denen Probleme hinsichtlich der Zugänglichkeit im Rahmen unseres standardmäßigen Produktentwicklungszyklus priorisiert und behoben werden.

Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern, und arbeiten kontinuierlich daran, die Kompatibilität mit assistiven Technologien zu optimieren, Interaktionsmuster zu verfeinern und die Testmöglichkeiten zu erweitern.

Feedback und Kontakt

Solltest du bei der Nutzung unserer Website auf Hindernisse stoßen oder Inhalte in einem alternativen, barrierefreien Format benötigen, kontaktiere uns bitte unter:

Telefon: +49 (0)261 9490 3000

Durchsetzungs- und Eskalationsverfahren

Nutzer mit Wohnsitz in der Europäischen Union können sich an die zuständige nationale Behörde für Barrierefreiheit wenden, falls ihre Anliegen nicht angemessen behandelt werden. In Deutschland ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF in Magdeburg, Sachsen-Anhalt).

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